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Zweifel an der Vaterschaft: Lösung Vaterschaftstest

Beweisbare Zahlen wie viele Kinder in Deutschland so genannte „Kuckuckskinder“ sind, gibt es nicht. Die Zahlen schwanken sehr, es gibt Experten, die sogar davon ausgehen, dass bis zu 10 Prozent aller Kinder nicht mit ihrem biologischen Erzeuger aufwachsen, sondern mit einem Scheinvater.  Wenn man als Vater allerdings den Verdacht hat, dass man ein Kind untergeschoben bekommen hat, spielen die Zahlen für einen keine Rolle, sondern man will Gewissheit bekommen.

Modernste Testverfahren

Dank moderner Testverfahren muß heute kein Zweifel mehr bestehen bleiben, die Verwandtschaftsverhältnisse können mit 99, 9-prozentiger Sicherheit geklärt werden. Doch Vorsicht, die Testmethoden sind zwar einfach und als nötiges Untersuchungsmaterial genügt eine Speichel oder Haarprobe, aber die rechtliche Situation hält strenge Regeln bereit, die unbedingt zu beachten sind.

Vorsicht bei der rechtlichen Situation

Denkt nicht darüber nach diese Regel zu umgehen, denn es warten empfindliche Strafen, in Form von hohen Geldbußen. In Deutschland werden jährlich zahlreiche Vaterschaftstest durchgeführt, doch alle Labore unterliegen hierbei sehr strengen Vorschriften. Die Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert, da der Test als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gilt. Auch wer auf Anbieter im Ausland ausweicht, macht sich strafbar. Es gibt zwar Labore in Holland, Belgien und Österreich, die mit heimlichen Vaterschaftstest werben, da diese in ihrem Land vom Gesetz toleriert werden und die Labore selbst keine Strafe zahlen müssen, dies gilt allerdings nicht für ihre deutschen Kunden.

Schriftliche Zustimmung der Mutter

Jeder, der aus Deutschland stammt oder dort lebt, unterliegt deutschem Recht und macht sich strafbar sollte er oder sie einen heimlichen Test beauftragen. Dies gilt auch, wenn er dies über eine Drittperson tut. Zur Durchführung eines Vaterschaftstest wird die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten benötigt. Bei unmündigen Kindern muss die Mutter also unbedingt zustimmen, auch wenn kein Genmaterial von ihr untersucht wird. Sollte die Mutter ihre Einverständniserklärung verweigern,  muß man den gerichtlichen Weg beschreiten. Das Gericht kann dann den Vaterschaftstest anordnen.

In Deutschland ist das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungs­verfahren“ am 1. April 2008 in Kraft getreten. Es regelt, dass der rechtliche Vater, das Kind oder die Mutter einen Vaterschaftstest privat in Auftrag geben können.

Keine heimliche Testung möglich

Damit sind private Vaterschaftsanalysen explizit zulässig, das Gendia­gnostik­gesetz (GenDG) regelt jedoch, dass alle Betroffenen einwilligen müssen, damit es keine heimlichen Testungen gibt. Bei der Probenentnahme müssen alle gesetzlichen Vertreter, bei minderjährigen Kindern also auch die Mutter, anwesend sein und vor Ort beim Zeugen unterschreiben/ihr Einverständnis erklären.

Testungsverlauf

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei der Entnahme der Proben ein unabhängiger Zeuge anwesend sein muss, dies kann ein Arzt, ein Rechtsanwalt, ein Mitarbeiter in einer Apotheke oder einer Behörde sein. Dieser schickt, dann das entnommene Material an das Labor, ohne es den Eltern vorher wieder auszuhändigen. So besteht nicht die Gefahr, dass ein  Vaterschaftstest manipuliert wird. Der Zeuge muss ebenfalls durch seine Unterschrift samt Namens- und Adressangabe seine Anwesenheit schriftlich bezeugen. Vor der Probenentnahme müssen sich vermuteter Vater, Kind und die Mutter zweifelsfrei vor dem Zeugen identifizieren. Dies geschieht durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, bei Kindern ohne eigene Ausweispapiere ist die Geburtsurkunde notwendig.

Erforderliche Dokumente

Ebenfalls werden Fotos oder Fingerabdrücke benötigt, um zweifelsfrei nachzuweisen, dass die zu testende Person tatsächlich der zur Probenentnahme erscheinenden Person entspricht. Der Zeuge muss zudem die korrekte Probenentnahme (Mundschleimhautabstriche) und Zuordnung der Proben überwachen, sowie den direkten Versand ins Labor vornehmen.

Bei Mundschleimhautabstrichen wird mit einem Wattestäbchen Mundschleimhaut abgekratzt, indem man mit dem Wattestäbchen in der Backe mehrfach von oben nach unten streicht. Nachdem die Proben im Labor eingegangen sind dauert die Analyse dann nur wenige Tage, in der Regel 5 Arbeitstage, bis ein Ergebnis vorliegt.

DNA wird aus Gewebeproben isoliert

Bei der Analyse wird die DNA aus den Gewebeproben isoliert und mit modernsten Methoden untersucht. Es werden Abschnitte untersucht, die zwischen den Genen liegen. Die Abschnitte zwischen den Genen sind deshalb so interessant, weil sie viele unterschiedliche Längen haben können. Da ein Kind jeweils einen Abschnitt – oder Marker – von der Mutter und dem Vater erbt, müssen die Längen der Marker am Ende ein schlüssiges Muster ergeben. Es werden mindestens 15 Marker untersucht, je nach gewünschtem Test können es bis zu 40 Marker sein.

Vaterschaftstests treffen nur eine einzige sichere Aussage, nämlich,  dass die Vaterschaft gegebenenfalls ausgeschlossen werden kann. Sie liefern nicht den eindeutigen Beweis, dass ein Mann der Vater eines Kindes ist.  Es werden stattdessen statistische Werte angegeben, die bis zu einer 99,9999% igen Wahrscheinlichkeit reichen können.

Kosten

Vor Gericht wird eine Wahrscheinlichkeit von 99,9 % als Beweis der Vaterschaft anerkannt. Die Kosten für einen Vaterschaftstest liegen je nach Art des Test, Anzahl der untersuchten Marker und Labor zwischen 150 und 400 Euro. 

Seit 2011 gibt es auch die Möglichkeit  während der Schwangerschaft eine Testung durchzuführen, wenn der Fötus 12 Wochen alt ist. Dies ist eine wahre Revolution auf dem Gebiet der Vaterschaftstests.
Man benötigt lediglich eine Blutprobe der Mutter, die es erlaubt, die DNA des Fötus zu isolieren. Die Forscher vergleichen sie dann mit der DNA des möglichen Vaters.

Man sollte darauf achten, dass man einen Vaterschaftstest wählt, der von deutschen Gerichten und Behörden anerkannt wird, will man ihn nicht nur um den eigen Seelenfriedens willen.  Labore bieten immer beide Testvarianten an, der Unterschied zeigt sich allerdings oft im Preis. Bei beiden Möglichkeiten ist das Probeentnahmeverfahren, die Einwilligungen aller Parteien und der unabhängige Zeuge notwendig.

Negatives Ergebnis bei einem Vaterschaftstest / DNA-Gutachten

Achtung ergibt sich bei der Untersuchung ein negatives Ergebnis, entbindet das den Mann, der laut Testergebnis nicht der Vater ist,  noch lange nicht automatisch von allen Vaterrechten und -Pflichten.

Er kann zwar weiterhin als Ziehvater für das Kind da sein, aber will der Kuckucks-Vater verständlicher Weise keinen Unterhalt mehr zahlen und den Kontakt zum Kind abbrechen, muss er zusätzlich eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben.  Diese muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Aufkeimen der ersten ernsthaften Zweifel eingereicht sein.

Neben dem emotionalen Ausnahmezustand, in dem sich ein der Gehörnte dann befindet, kommen noch eine Vielzahl juristischer Themen auf ihn zu.

Fragen wie z.B. Welche Unterhaltsansprüche kann die Mutter nach einer Scheidung gegen ihren gehörnten Ehemann geltend machen? Hat der Hintergangene Schadenersatzansprüche, weil er unter Umständen Jahre lang für ein fremdes Kind gezahlt hat? und vieles mehr.

In diesem Fall kann man nur anraten sich unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der sich mit der Thematik auskennt.

Verfahren der Vaterschaftsanfechtung

Erst wenn das Verfahren der Vaterschaftsanfechtung abgeschlossen ist und offiziell bestätigt wurde, dass der Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, enden auch seine Rechte und Pflichten als juristischer Vater und es bestehen keine Verwandtschaftsbeziehungen mehr, damit erlischt dann auch erst die Unterhaltsverpflichtung. Das heißt auf gut deutsch, dass bis zum Ende des Verfahrens auch weiterhin monatlich der Unterhalt für das Kind gezahlt werden muß, selbst wenn bereits durch Testung erwiesen wurde, dass es sich nicht um das eigene Kind handelt.

Dies dürfte für die ohnehin schon emotional Geschädigten ein dicker Brocken sein, man ist der Gehörnte und muss erstmal weiter Zahlen.

Mit Ende des Verfahren enden auch alle sozialrechtlichen Ansprüche, wie z.B. Krankenversicherungsschutz für das Kind. Kinder- und Elterngeld erlöschen und die steuerlichen Freibeträge werden ebenfalls aufgehoben.