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Liebe Mamas, liebe Papas,

ich denke, jede Familie trifft es irgendwann…. Das Übel der juckenden Plagegeister auf dem Kopf eures Kindes. Warum auch immer, aber bei fast jeder Mutter, die mir ihre Geschichte der Kopfläuse ihres Kindes erzählt hat, schwang ein wenig die Furcht mit als unsauber und ungepflegt zu gelten. Aber das ist ein Gefühl, was beim Kopfläusebefall ganz und gar unangebracht ist! Kopfläuse sind Insekten, die einen Wirt brauchen, um sich von seinem Blut zu ernähren und sich fortpflanzen zu können. Sie gehören zu unserer Welt einfach dazu.

Kopfläuse sind ungefährlich, aber lästig 

Gute Nachrichten: Läuse sind nicht gefährlich und es sind keine Krankheitsübertragungen bekannt. Ein erstes ernstzunehmendes Anzeichen ist, wenn sich euer Kind häufig am Kopf kratzt und eine gewissen Ungeduld und Reizbarkeit durch den ständigen Juckreiz auftritt. Läuse leben in Kopfhautnähe, denn dort finden sie die perfekte Wärme und eine ergiebige Nahrungsquelle, um sich fortzupflanzen. Sie beißen in die Kopfhaut, um sich von kleinsten Blutstropfen zu ernähren. Dabei geben sie ihren Speichel in die Bissstelle ab. Dieser Speichel im Biss verursacht den mühsamen Juckreiz.

Achtung vor Kratzwunden, die sich entzünden können

Die kleinen Kratzwunden, die durch das Kratzen mit dem Fingernagel entstehen, können sich leicht infizieren, da durch den Fingernagel Krankheitserreger in die Wunde eindringen können. In diesem Falle solltet ihr einen Kinderarzt hinzuziehen. Ein paar Tage nachdem die Kopflaus angekommen ist, legen die Weibchen ihre Eier ab. Sie kleben sie unweit der Kopfhaut an den Haaren fest. Ihr findet sie dort wie kleinste Tröpfchen an den Haaren klebend. Sie sind gar nicht einfach zu erkennen, denn sie sind hellbraun. Besonders gern sitzen die Läuse an den Schläfen, im Nacken und hinter den Ohren.

Bei Juckreiz unbedingt Kopf genau untersuchen

Stellt ihr bei euerm Kind ein häufiges Jucken am Kopf fest, dann ist es angebracht, den Kopf sehr genau zu untersuchen, am besten mit Hilfe einer Lupe und einem Läusekamm. Es ist hilfreich die Haare vor dem Kämmen zu befeuchten und eine Haarpflegespülung aufzutragen. Damit erleichtert ihr euch und eurem Kind das Durchkämmen mit den sehr eng stehenden Zacken des Läusekamms. Spätestens wenn ihr auf dem Läusekamm hellbraune bis dunkelbraune kleinste Tierchen findet, hab ihr den Beweis für den Kopflausbefall. Die Läuseeier, die an dem Haaren in Kopfhautnähe kleben, könnt ihr kaum mit dem Läusekamm herauskämmen.

Wie kommt es zum Läusebefall?

Läuse können nicht springen und nur schwer laufen. Sie gehen einfach auf den nächsten Wirt über. Gefahrenquellen sind gemeinsam genutzte Kopfkissen, Bürsten, Haargummis, Kopfbedeckungen, die eng beieinander hängen, Decken, Kämme, Spieltiere, Fahrradhelme, Reitkappen und Skihelme. Betroffen sind meistens Klein- und Schulkinder. Aber auch vor Babys, die eine Krabbelgruppe oder Kinderkrippe besuchen, machen Läuse nicht halt. In Familien ist die Übertragung unter Geschwisterkindern und auch auf die Eltern beim gemeinsamen Kuscheln leicht möglich.

Was solltet ihr unternehmen, wenn ihr einen Läusebefall bei euerm Kind festgestellt habt?

Bitte untersucht den Kopf aller Familienmitglieder mit dem Läusekamm! Jeder, bei dem ihr Nissen, Larven und Läuse findet, sollte sofort mitbehandelt werden! Aber bitte nicht prophylaktisch behandeln!

Die Behandlung eures Kindes:

In der Apotheke bekommt ihr die aktuell zuverlässigsten Mittel bei Kopflausbefall. Babys unter einem Jahr dürfen nicht mit chemischen Mitteln behandelt werden. Es gibt aber alternativ auch Produkte die Dimeticone enthalten, spezielle Silikone, die die Atmung der Parasiten behindern und auf diese Weise auch sehr wirksam sind. Diese sind in enger Absprache mit dem Kinderarzt auch für Babys geeignet. Bitte erkundigt euch bei eurem Kinderarzt oder Apotheker, welches Mittel für das Alter eures Kindes empfohlen wird. Auch über die Anwendung erhaltet ihr dort die richtige Anleitung.

Wichtig! Schwangere dürfen die Behandlung mit einem chemischen Läusemittel nicht durchführen, da es zur Schädigung des Ungeborenen kommen kann!

Die Behandlung muss oft mehrfach durchgeführt werden. Haltet Euch bitte an die Behandlungsempfehlungen des jeweiligen Produktes. 

Gesetzeslage:

Nach dem Infektionsschutzgesetz seid ihr verpflichtet die Schule oder Betreuungseinrichtung zu informieren, um eine Weiterverbreitung zu vermeiden. Euer Kind darf die Einrichtung bis zur abgeschlossenen Läusebehandlung nicht besuchen und die Betreuungseinrichtung ist eventuell sogar berechtigt eine Attest über die Läusefreiheit zu verlangen.

Direkte Umgebung von Kopfläusen befreien!

  • Kämme, Bürste, Haargummis in heißer Seifenlauge waschen
  • Handtücher, Bettwäsche, Kleidung, Unterwäsche bei 60 Grad waschen
  • Kleidung, Kopfkissen, Bettdecken und Kuscheltiere, die nicht gewaschen werden können, solltet ihr reinigen lassen.
  • Teppiche, Kindersitz und Polstermöbel gründlich absaugen. Ein desinfizieren ist nicht nötig.

Wichtig zu wissen

  • Tägliches Haarewaschen schützt nicht vor dem Befall mit Kopfläusen, denn Läuse leben nicht von Schweiß, Talg oder Schmutz, sondern von menschlichem Blut.
  • Es gibt Stimmen, die sagen, dass das Waschen der Haare mit Kräuershampoos, und beigemischten Gerüchen wie Citronella oder Lavendel hilfreich wären. (Diese Informationen sind nicht durch Studien bestätigt)
  • Mit den Arzneimitteln gegen Kopfläuse, dürfen nur Patienten behandelt werden, die auch wirklich von den Kopfläusen befallen sind. Eine vorbeugende Maßnahme ist nicht sinnvoll!
  • Hüte, Kappen, Fahrradhelme, Reithelme und Skihelme, Schals, Kämme, Bürsten, Haarspangen und -gummis bitte nicht untereinander austauschen, denn das kann dazu führen, dass eine Übertragung von Kopfläusen möglich wird.
  • Untersucht bitte regelmäßig, ca. alle 1 – 2 Wochen eure Kinder an den Haaren und der Kopfhaut besonders an den Schläfen, über und hinter den Ohren und im Nacken ganz gezielt.
  • Je eher ein Kopflausbefall festgestellt wird, desto effizienter kann eine Übertragung auf andere Kinder vermieden werden.

Da der Kopflausbefall ein durch das Infektionsschutzgesetz geregelter Parasitenbefall ist, dürfen der Heilpraktiker oder andere alternative Mediziner nur begleitend mitbehandeln.

Liebe Grüße, eure Stefanie

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